Ordnung

Die Ordnung des Aufbaustudiums
Fachgebiet:

Promotion der Archäologie und des Kulturerbes

§ 1. Das Ziel des Aufbaustudiums im Bereich der Promotion der Archäologie und des Kulturerbes, weiter als Studium bezeichnet, ist das Liefern des Wissens und der Kenntnisse, die seinen Teilnehmern das Erwerben der Qualifikationen im Bereich der Promotion der Archäologie und des Kulturerbes ermöglichen.

 § 2. Das Studium richtet sich an die Selbstverwalter der Gemeinden und Kreise (Beamten aus den Promotions-, Investitions- Raumplanungsabteilungen), Staatsbeamten, Mitarbeiter der Kulturschutzeinrichtungen, Museumsmitarbeiter, Kulturanimateure, Eigentümer und Verwalter der Denkmalobjekte sowie an alle Interessierten.
§ 3.1. Die Lehre im Rahmen des Studiums dauert vom 1. Oktober 2012 bis zum 30. Juni 2013.

2. Das Programm des Studiums und der Plan der Veranstaltungen  wird von dem Leiter des Studiums vorbereitet.

3. Für die Realisierung des Ausbildungsprogramms ist der Leiter des Studiums verantwortlich.

§ 4.1. Der Leiter des Studiums ist Dr. habil. Sławomir Moździoch, Prof. der Polnsichen Akademie der Wissenschaften.

2. Für die Verwaltung des Studiums ist der Organisationssekretär verantwortlich, der mit den Verwaltungsangestellten des Instituts für Archäologie und Ethnologie der PAN mitarbeitet.

3. Der Pflichtenbereich des Organisationssekretärs des Studiums wird von dem Leiter des Studiums bestimmt.

§ 5.1. Das Studium richtet sich nach den Regeln der vollständigen Bezahlung.

2. Die Bedingung für die Zulassung zum Studium ist die Bezahlung der Gebühr in Höhe von 150 PLN.

3. Im Fall des Verzichtes des Teilnehmers auf das Studium zahlt das Institut für Archäologie und Ethnologie der PAN die Gebühr nicht zurück.

§ 6. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die Anmeldungskarte auszufüllen und beim Sekretär einzureichen  HYPER Institut für Archäologie und Ethnologie der PAN LINK (załącznik nr 1).

§ 7. Die Lehrveranstaltungen im Rahmen des Studiums werden von den Mitarbeitern des Instituts für Archäologie und Ethnologie der PAN und von den Spezialisten von außerhalb des IAiE PAN geführt.

§ 8.1. Die Teilnehmer des Studiums werden nach der dreifachen unentschuldigten Abwesenheit von der Teilnehmerliste gestrichen.
2. Im Fall des Streichens von der Liste der Teilnehmer des Studiums handelt man nach § 5.3 der Ordnung.

§ 9.1. Die Absolventen bekommen das Abschlusszeugnis nach dem Erlangen der positiven Note im Test oder die Bescheinigung der Teilnahme.

2. Die Grundlage für das Ausstellen des Zeugnisses ist:

1) die Anwesenheit in den Lehrveranstaltungen; es sind zwei entschuldigte Abwesenheiten zugelassen,

2) Bestehen des Schlusstests.

§ 10. Das Studium schließt am 30. Juni 2013.

§ 11. Die Ordnung tritt in Kraft am Tag der Unterzeichnung.

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Institut für Archäologie und Ethnologie der Polnischen Akademie der Wissenschaften
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